Budget 2023 mehr
Interview als Stadtpräsident mehr
Dreikönigstreffen des Stadtrats mehr
Budget 2022 - Steuerfuss auf historischem Tief mehr
Umzug Polizeiposten mehr
Rechnung 2020 mit Gewinn mehr
Steuersenkung Budget 2021 mehr
50 Franken Gutscheine für Weinfelden mehr
Stadtrat unterstützt lokales Gewerbe mehr
Max Vögeli: Bleiben Sie zu Hause mehr
Verabschiedung Olivia und Jürg Langer mehr
Kein Ortsbus für Weinfelden mehr
Einweihnung Peter-Stamm-Weg mehr
Hallen Denipro auf dem Markt mehr
Legislaturziele 2019 - 2023 mehr
Solides Budget 2020 mehr
Stadtapéro 1. Juni 2019 mehr
Abschied aus dem Gemeinderat mehr
Blaskapellentreffen in Weinfelden mehr
Rechnungsabschluss 2018 im Plus mehr
Glanzresultat für erste Stadtratswahl mehr
Max Vögeli persönlich im Interview mehr
Neujahrsapéro 2019 mehr
Max Vögeli an der WEGA mehr
Weinfelden wird Stadt mehr
40 Jahre BBZ mehr
Inforamtionsanlass neue Gemeindeordnung mehr
Präsident mit Weitblick mehr
swch Lehrerweiterbildung in Weinfelden mehr
Max Vögeli tritt zur Wiederwahl an mehr
Fotonachlass Martha Gubler mehr
Guter Jahresabschluss 2017 mehr
Waadtländer zu Besuch in Weinfelden mehr
Pflicht und Kür einer Zentrumsgemeinde mehr
Wyfelder Fritig mehr
Coworking Weinfelden mehr
Zum Glück am Neujahrsapéro 2018 mehr
Solides Budget 2018 mehr
Legislatur Halbzeit mehr
1. August Feier 2017 mehr
Erfreulicher Rechnungsabschluss 2016 mehr
Stadt statt Dorf mehr
Ansichten zur Unternehmenssteuer mehr
Dreikönigstreffen 2017 mehr
Neujahrsapéro 2017 mehr
Parlament senkt Steuerfuss mehr
Revision Kantonaler Richtplan mehr
Vereint gegen Richtplan mehr
Podium zum Stadtparlament mehr
Interview zur Ortsplanung mehr
Gut unterwegs in der Ortsplanung mehr
Neu im Verwaltungsrat Messen mehr
Panaschierkönig Grossratswahlen 2016 mehr
artgarden 2016 Eröffnung mehr
artgarden 2016 in Weinfelden mehr
Weinfelder Nachrichten 11. Februar 2016
Thurgauer Zeitung 10. Februar 2016
schliessenMitreden bei der Stadtentwicklung mehr
Im Dienst von Weinfelden mehr
Keine Änderungen in der Zentrumsförderung mehr
SRF bi de Lüt Live in Weinfelden mehr
Übergabe Kunstrasenplatz mehr
In Weinfelden lässt es sich gut leben mehr
Eröffnung der 60. WEGA mehr
Ganggelisteg eröffnet mehr
KESB im Thurgau mehr
Seit Januar 2013 entscheidet im Thurgau die auf Bezirksebene organisierte KESB über die Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die Vormundschaftsbehörden in den Gemeinden zuständig, meistens Laien ohne juristische, psychologische oder sozialpädagogische Ausbildung (Ich war als ehemaliger Notar selber 13 Jahre lang Sekretär einer Vormundschafsbehörde). Diese Vormundschaftsbehörden sind nun sogenannt professionalisiert worden. Und hier stellt sich nach zwei Jahren die Frage: Sind die schutzbedürftigen Menschen nun besser betreut, wenn hochspezialisierte Fachleute anstelle von Laienbehörden über sie entscheiden? Der Regierungsrat beantwortet sie im Rahmen der Interpellation Brunner zum Thema KESB im Thurgau jedenfalls nicht. Auch werden keine konkreten Lösungsansätze zur besseren Mitbestimmung der Gemeinden aufgezeigt. Hier liegt auch der Hauptgrund der Unzufriedenheit und hier ist auch der Konstruktionsfehler des neuen Regimes auszumachen. Die FDP-Fraktion fordert eine Optimierung der Gemeindemitsprache und wünscht sich eine Entkrampfung der unbefriedigenden Situation.
Hier zwei konkrete Vorschläge:
Stichwort Kompetenz der Beistände: Das Hauptziel ist doch für alle das gleiche, nämlich Kinder oder generell Schwache wo nötig zu schützen und zu unterstützen. Das Wichtigste dabei ist es, diesen Menschen mit oder ohne Massnahme so rasch wie möglich zu helfen. Die Beistände oder allenfalls die Sozialämter sollten deshalb im Zentrum dieser Aufgabe stehen. Sie sind stufengerecht einzusetzen und mit den nötigen Kompetenzen auszustatten. Im Entscheid der KESB soll nicht jeder mögliche Haupt-, Neben- und Eventualauftrag ausformuliert werden. Die Beistände sind in der Regel erfahrene Berufsleute und haben Wichtigeres zu tun, als seitenweise Beschlüsse zu lesen und sich jedes Detail vorschreiben zu lassen. Es muss künftig ein gemeinsamer Weg ohne überrissene Bürokratie zum Ziel führen. Das Entscheidende ist nicht juristische Dominanz, sondern Menschenkenntnis, Augenmass und Pragmatismus.
Stichwort Mitsprache der Gemeinden: Die KESB ordnet Massnahmen an, welche die Gemeinden finanzieren müssen, ohne Mitbestimmungsrecht und ohne Einsicht in die Dossiers. Das ist für mich – ich habe es schon eingangs erwähnt – ein Systemfehler und führt zwangsläufig zu Problemen. Der Fall in Hagenbuch lässt grüssen. Man unterstellt im neuen Regime den Gemeinden, dass sie nur aufs Geld schauen. Das war es früher nicht und ist es auch heute nicht, denn die Gemeinden sind an einer nachhaltigen Problemlösung ebenso interessiert wie an den Kosten.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass die KESB die Massnahmen anordnen und deren Umsetzung bzw. die Wahl der Pflegefamilie, der Institution oder des Heims Sache der Berufsbeistandschaft wird. So wäre die Aufgabenteilung klar und die Beistände hätten mit den Stellen zusammenzuarbeiten, die sie selber bestimmen und letztlich auch durch die Gemeinde bezahlt werden. Damit wäre die praktische Umsetzung wesentlich effizienter und nachhaltiger. Das Gesetz sieht diesen Weg nicht explizit vor, verbietet ihn aber auch nicht. Hier brauchen wir kreative Lösungsansätze und keine sture Paragraphenreiterei.
Fazit: Mit dem heutigen Konstrukt und der starren Rollenverteilung werden die Gemeinden bevormundet. Das geht nicht. Wenn die KESB ihre Zusammenarbeit überdenkt und auf deren Effizienz überprüft, könnte es zu einer wesentlichen Beruhigung kommen. Es ist nicht einzusehen, wieso Gemeinden in wichtigen und kostenintensiven Massnahmen nicht mitreden dürfen. Machen wir den Schnitt der Verantwortung künftig an der richtigen Stelle. Die KESB entscheidet die Massnahme, die Beistände setzen um und bestimmen auch die Unterbringung der Betroffenen.
07.01.2015 / Max Vögeli, Gemeindeammann, Kantonsrat, Weinfelden
schliessenLiegenschaftensteuer im Fokus mehr
Die Interpellation Huber/Müller behandelt Fragen zur Liegenschaftensteuer und einer möglichen Abschaffung im Thurgau. Die FDP setzt sich seit Jahren für eine massvolle Besteuerung des Grundeigentums ein. So stimmte das Thurgauer Volk bereits 1998 dem FDP-Vorschlag zur Senkung des Eigenmietwertes deutlich zu. In der Folge haben die Freisinnigen die Abschaffung der Erbschaftssteuer für Nachkommen sowie die Teilabschaffung der Handänderungssteuer aktiv und erfolgreich unterstützt.
Eine Abschaffung der Liegenschaftensteuer wird in der Interpellationsantwort durch den Regierungsrat klar verneint. Die Steuer sei moderat und dadurch gerechtfertigt, dass sie dem Umstand Rechnung trage, dass Grundeigentum wegen der intensiven Beanspruchung von Grund und Boden stärker belastet werden soll als das übrige Vermögen. Ob diese Begründung vor dem Hintergrund des Verfassungsauftrages der Wohneigentumsförderung standhält, ist für mich sehr fragwürdig. Trotzdem scheint mir der zweite Hauptgrund, der doch beträchtlichen Steuerausfälle von Kanton und Gemeinde von insgesamt rund 25 Millionen Franken, etwas fassbarer und auch nachvollziehbar. Aus finanzpolitischer Sicht geniesst für die FDP die aktuelle Umsetzung der LÜP-Massnahmen hohe Priorität. Auch die angestrebte Unternehmenssteuerreform III wird grössere Steuerausfälle für die Staats- und Gemeindekassen generieren. Es gilt in einer Gesamtschau das Fuder nicht zu überladen und auch hier das Nötige vom Wünschbaren zu trennen. Eine Aufhebung der Liegenschaftensteuer im Thurgau bleibt auch für die FDP im Fokus, ist aber kein vordringliches Anliegen.
09.12.2014 / Max Vögeli, Gemeindeammann/Kantonsrat, Weinfelden
schliessen
Verkehr: Bodensee-Thurtal-Strasse mehr
Der Grosse Rat hat im Dezember der Bodensee-Thurtal-Strasse im Kantonalen Richtplan deutlich zugestimmt. Diese soll kreuzungsfrei und ohne Langsamverkehr ausgestaltet werden. Zudem soll für die BTS, dort wo sinnvoll, das Trassee der heutigen Kantonsstrasse genutzt werden. Anders bei den Gegnern. Ihre Variante beinhaltet vor allem bestehende Strassen. Genau diese Lösung bringt aber den Durchgangsverkehr weiterhin zu den Menschen in den Wohngebieten, statt sie endlich davon zu befreien. Konkret heisst das, dort wo Wohnraum sein sollte, stehen breitere Strassenkörper und viele Anschlusswerke. Ein weiterer Diskussionspunkt ist immer wieder der Ottenbergtunnel. Er soll zu teuer sein. Hier muss ich festhalten, dass bei einem Jahrhundertbauwerk die Kosten nicht an erster Stelle stehen dürfen. Ganz abgesehen davon, werden nicht Steuergelder, sondern zweckgebundene Mittel, wie Motorfahrzeugsteuern, Treibstoffzölle, Schwerverkehrsabgaben usw. eingesetzt. Schauen wir in dieser Frage doch einmal Richtung Neuenburger- und Bielersee. Hier sind im Zusammenhang mit der Expo Tunnels und Kunstbauten entstanden, die mir das Wasser in die Augen treiben. Es kann ja nicht sein, dass der Bund nur einzelne Regionen unterstützt. Darum ist von grosser Bedeutung, dass die Finanzierung der BTS vor der nächsten Volksabstimmung geklärt ist. Auch punkto Landverbrauch ist das Tunnel eine sehr gute Lösung. Es wäre für alle eine Chance, mit dem BTS-Projekt auch die ökologischen Anliegen und diejenigen des Umweltschutzes nachhaltig zu integrieren.
Mein Fazit: Wir brauchen die BTS von Bonau nach Arbon, die unserem Thurgau dient, unsere Wirtschaft erschliesst und unsere Dörfer entlastet!
Max Vögeli, Gemeindeammann/Kantonsrat, Weinfelden
JA zum Gripen mehr
Ja zum Gripen
Das Schweizer Volk hat sich vor wenigen Monaten deutlich zur Beibehaltung der Wehrpflicht ausgesprochen. Nach ellenlangen Diskussionen im eidgenössischen Parlament über das Gesamtbudget und den Personalbestand der Armee ist nun die Frage der Kampfflugzeuge auf dem Tisch. Wenn es so weiter geht, stimmen wir nächstens über das Sackmesser ab. Eigentlich ist doch alles klar. Wenn wir eine glaubwürdige Armee wollen, brauchen wir das Personal und die notwendigen Mittel dazu, auch eine Luftwaffe.
Fazit: Wer Ja sagt zur Schweiz und zur Armee, sagt
auch Ja zum Gripen.
NEIN zur Abschaffung der Wehrpflicht mehr
Wehrpflicht fördert Zusammenhalt
Die Milizarmee ist die wichtigste Einsatztruppe bei Unterstützungsleistungen zugunsten unserer Bevölkerung, bei Sicherungsaufgaben oder im Katastrophenfall. Wir betreiben keine Armee, um Krieg zu führen. Wir wollen in Freiheit leben. Das hat der Dichter Matthias Claudius so auf den Punkt gebracht: „Die Freiheit besteht darin, dass man alles tun kann, was einem anderen nicht schadet.“ Und genau das machen wir. Unsere Wehrpflicht fördert den Zusammenhalt, indem sie Bürger aus allen Landesteilen, Kulturen, Sprachregionen und Bildungsschichten zusammen bringt und auf ein gemeinsames Ziel ausrichtet. Die Initiative gefährdet diese Zielsetzung und damit auch die Grundlage unserer Freiheit. Ich sage deshalb klar NEIN zur Initiative.
Max Vögeli, Gemeindeammann/Kantonsrat, Weinfelden
schliessenNEIN zur Waffeninitiative mehr
Die Waffeninitiative oder besser Waffenverbots-Initiative schiesst weit übers Ziel hinaus und dies aus drei Gründen:
Fazit: Ich lehne die Initiative ab, unterstütze aber die bereits getroffene Massnahme wie den Einzug der Taschenmunition oder die freiwillige Hinterlegung der Waffe im Zeughaus. Die Initiative gefährdet zudem die längerfristige Existenz der 3‘300 Schützenvereine in unserem Land.
Max Vögeli, Kantonsrat, Weinfelden
JA zum Sport an den Berufsschulen mehr
Bei den Projekten geht es um die Sicherstellung des dringend notwendigen Raumbedarfs für den gesetzlich vorgeschriebenen Sportunterricht an den beiden Berufsschulstandorten Arbon und Weinfelden.
Aufstockung des Turnhallentrakts im BBZ Weinfelden
Für die rund 3'500 Berufsschülerinnen und Berufsschüler in Weinfelden besteht ein dringender Bedarf an zwei zusätzlichen Turnanlagen. Im Zuge der anstehenden Sanierung der beiden Turnhallen wird mittels Aufstockung der zusätzlich benötigte Sportraum kostengünstig und ohne weiteren Landbedarf geschaffen. Für die zwei zusätzlich erforderlichen Turnanlagen sind im Aufstockungsprojekt eine Turnhalle und ein Fitnessraum konzipiert. Mit dem Fitnessraum und der Kletterwand im südlichen Fluchttreppenhaus wird das Angebot an unterschiedlichen Sportanlagen sinnvoll bereichert. Zudem können in der Aufstockung die Büroräume für die Dienste Berufsfachschulen in Weinfelden bzw. zentral im Kanton geschaffen werden. Dem Kreditbegehren von 7‘630‘000 Franken zur Aufstockung der Turnhallen stimmte der Grosse Rat mit 118 zu Null Stimmen zu.
Baubeitrag des Kantons an die neue Sporthalle in Arbon
Die etwa 680 Lernenden des Bildungszentrum Arbon (BZA) benötigen 1½ Hallen. Um diesen erforderlichen Turnraum bereit zu stellen, will sich der Kanton an der Dreifachsporthalle der Sekundarschulgemeinde Arbon mit einem Baubeitrag beteiligen. Die geplante Sporthalle Arbon unmittelbar neben dem Berufsschulgebäude Arbon bietet ideale Bedingungen für die Lernenden des BZA. Mit dem Baubeitrag von 4,8 Mio. Franken erwirbt sich der Kanton bzw. das BZA das Recht, in der Sporthalle 65 Turnlektionen pro Woche während der normalen Unterrichtszeit durchzuführen. Die anfallenden Betriebs- und Unterhaltskosten werden zwischen den drei beteiligten Sekundarschule, Kanton und Stadt aufgeteilt. Der Grosse Rat hat diesen Baubeitrag mit 117 zu Null Stimmen genehmigt.
Fazit: Die Bedeutung der sportlichen Betätigung für eine ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung und die Gesundheitsprävention ist unbestritten. Für beide Standorte – Arbon und Weinfelden – kann der fehlende Turnraum mit den vorliegenden Projekten ideal geschaffen werden. Auch aus finanzieller Sicht sind die Investitionen für den Kanton vertretbare Zweckbauten und in jeder Beziehung nachhaltig. Ich unterstütze die beiden Kreditbegehren mit grosser Überzeugung.
Max Vögeli, Kantonsrat, Weinfelden